Entscheide zu Art. 1 WaV
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- BGer 1C_114/2019Die Waldfeststellung ist bundesrechtskonform, wenn die Bestockung die kantonalen quantitativen und qualitativen Kriterien erfüllt oder besondere Schutz- oder Wohlfahrtsfunktionen aufweist. Eine Interessenabwägung findet im Waldfeststellungsverfahren nicht statt.
- BGer 1C_118/2019Eine Bestockung erfüllt die quantitativen und qualitativen Kriterien des Waldbegriffs nach Art. 2 WaG und Art. 2 kWaG, wenn sie trotz unterschrittener Mindestbreite oder -fläche in einer Gesamtbetrachtung als Einheit mit Wuchszusammenhang und Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erscheint. Eine Interessenabwägung ist im…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.