Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 1 USG (SR 814.01)

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 1 USG (SR 814.01)

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer SO VWBES.2021.34826.10.2022 · AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden, ausserhalb der Bauzone standortgebundenen Mobilfunkanlage auf 5G mit adaptiven Antennen ist bewilligungsfähig, wenn die nach dem «worst-case»-Verfahren berechneten Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind. Kantonale und kommunale Behörden sind an die bundesrechtlichen Grenzwerte der NISV…
  2. VGer SO VWBES.2021.43919.10.2020 · Teilweise gutgeheissenDer Ersatz konventioneller durch adaptive 5G-Antennen an einer bestehenden Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zu bewilligen, wenn die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind; die Vollzugsbehörden dürfen die Bewilligung nicht aus gesundheitlichen Bedenken verweigern und können die in der NISV abschliessend…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.