Entscheide zu Art. 1 LTC
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- BGer 1C_129/2023Bei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Fehlende spezifische kommunale oder kantonale Normen zur Standortregelung schliessen die Bewilligung nicht aus.
- BGer 1C_245/2023Eine kommunale Initiative, die die Standortpriorisierung von Mobilfunkantennen regelt, ist ungültig, wenn sie die Installation in der Bauzone praktisch unmöglich macht und damit gegen das Bundesrecht verstösst, wonach Mobilfunkantennen prioritär in der Bauzone errichtet werden müssen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.