Entscheide zu Art. 1 Abs. II lit. a LSV
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- VGer ZH VB.2016.00543Lärmimmissionen eines wesentlich geänderten Sportplatzes haben die Immissionsgrenzwerte nach USG einzuhalten; mangels direkt anwendbarer Grenzwerte für Sportanlagen dienen ausländische Richtlinien als Entscheidungshilfe, wobei den Vollzugsbehörden ein Handlungsspielraum für eine Interessenabwägung verbleibt.
- VGer ZH VB.2016.00237Vorsorgemassnahmen zur Lärmreduktion können nur angeordnet werden, wenn die betreffenden Immissionen der fraglichen Anlage kausal zugerechnet werden können; Sekundärlärm, der nicht von der ortsfesten Anlage selbst ausgeht, unterliegt nicht dem Lärmschutzrecht für ortsfeste Anlagen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.