Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 1 Abs. 2 lit. abis, b, bbis LAT

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Entscheide zu Art. 1 Abs. 2 lit. abis, b, bbis LAT

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  1. BGer 1C_438/202130.06.2022 · AbgewiesenEine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.