Bestimmung · 1 Entscheid

Anhang 4 Ziffer 2 GSchV

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Entscheide zu Anhang 4 Ziffer 2 GSchV

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  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0021/202124.02.2021 · AbgewiesenSondierbohrungen im Gewässerschutzbereich A bedürfen einer Bewilligung nach Art. 19 GSchG, sind aber bei fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der Vorgaben der GSchV sowie der Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL zulässig. Eine raumplanungsrechtliche Bewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.