Entscheide zu Anhang 4 Ziff. 211 GSchV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_675/2023Ein Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich A u bedarf keiner kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bewilligung, wenn es keine besonderen Gefahren für das Grundwasser darstellt und nicht unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegt.
- BGer 1C_227/2016Ein Baustopp für eine Kiesgrube im Gewässerschutzbereich Au ist nicht gerechtfertigt, wenn keine konkrete Gefährdung des Grundwassers besteht und die bestehenden Bewilligungsauflagen eingehalten werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.