Bestimmung · 2 Entscheide

Anhang 1 Ziffer 64 NISV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Anhang 1 Ziffer 64 NISV

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  1. VGer AG WBE.2021.33507.12.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…
  2. VGer AG WBE.2022.17007.12.2022 · Teilweise gutgeheissenDer Standortevaluationsbericht für eine Mobilfunkanlage nach § 26 EG UWR muss überprüfbare Grundlagen für eine sachgerechte Interessenabwägung liefern; ein ungenügender erster Bericht kann durch verbesserte Evaluationsberichte im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn alle Beteiligten dazu Stellung nehmen konnten. Die Berechnung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.