Bestimmung · 1 Entscheide

Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV

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Entscheide zu Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV

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  1. BGer 1C_310/202418.10.2024 · AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.