Bestimmung · 1 Entscheid

Anhang 1 Ziff. 8.2 IVHB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 8.2 IVHB

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer TG TVR-2025-1705.02.2025 · AbgewiesenVerglaste oder mit anderen Materialien umschlossene Balkone und Loggien sind bei der Berechnung der Geschossflächenziffer (GFZ) zu berücksichtigen, sofern nicht mindestens eine Aussenwand offen ist. Die IVHB als interkantonale Vereinbarung geht kommunalem Recht vor und ist im gleichen Mitgliedkanton einheitlich auszulegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.