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Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV

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Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV

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  1. BGer 1C_642/202330.12.2024 · AbgewiesenDie Berechnung des Anlagegrenzwerts für eine Mobilfunkanlage nach Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV ist bundesrechtskonform, wenn die Richtungsabschwächungen bei einer allfälligen Verschiebung des OMEN korrekt berücksichtigt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.