Bestimmung · 1 Entscheid

Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 2 und 4 NISV

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Entscheide
1
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26 %

Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 2 und 4 NISV

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  1. VGer SG B 2023/1117.08.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkanlagen gilt nach Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 5bis NISV zwar nicht als bauliche Änderung, unterliegt aber kantonalem Recht der Baubewilligungspflicht, wenn ein öffentliches oder Nachbarinteresse an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Eine bundesrechtliche Fiktion…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.