Bestimmung · 7 Entscheide

Anhang 1 Ziff. 62 NISV

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Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 62 NISV

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  1. VGer ZH VB.2023.0031713.06.2024 · AbgewiesenDas kommunale Kaskadenmodell (Prioritätenordnung) für Mobilfunkanlagen, das Standorte in Wohnzonen nur nachrangig zulässt, ist eine zulässige planungsrechtliche Steuerung; an den Nachweis fehlender Standorte in prioritären Zonen dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, wobei der Suchperimeter von den konkreten…
  2. BRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/202218.08.2022 · AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.
  3. VGer SG B 2021/11516.11.2021 · AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Antennen nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt eine zulässige Methode zur Einhaltung der Anlagengrenzwerte dar. Die geltenden AGW der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
  4. VGer SG B 2021/5016.11.2021 · AbgewiesenDie Beurteilung von adaptiven Mobilfunkanlagen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Antennengewinn bei maximaler Sendeleistung) ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt eine zulässige Methode zur Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) dar. Die geltenden AGW sind verfassungs- und gesetzeskonform.
  5. VGer BE 100 2020 2706.01.2021 · AbgewiesenAdaptive Antennen nach dem 5G-Standard dürfen nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU (Worst-Case-Szenario) beurteilt werden; das bestehende Qualitätssicherungssystem genügt als zulässige Alternative zur baulichen Grenzwertkontrolle, und die geltenden NISV-Grenzwerte verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.
  6. AppGer BS VD.2021.12023.07.2020 · AbgewiesenFür die Baubewilligung einer Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung erforderlich; massgebend ist allein die Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Die Beurteilung adaptiver Antennen nach dem «worst-case-Szenario» vor Erlass des BAFU-Nachtrags 2021 ist rechtmässig.
  7. AppGer BS VD.2021.822.04.2020 · AbgewiesenDie Bewilligung adaptiver Mobilfunkantennen nach dem «worst-case-Szenario» gemäss BAFU-Empfehlung — also unter Gleichbehandlung mit konventionellen Antennen bei maximaler Sendeleistung — ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und durfte bereits vor Erlass des BAFU-Nachtrags 2021 erfolgen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.