Bestimmung · 1 Entscheide

Anhang 1 Ziff. 6 NISV

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Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 6 NISV

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  1. BGer 1C_405/201124.04.2012 · AbgewiesenDie Standortwahl einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist nur dann zulässig, wenn funktechnische Gründe oder eine konkrete Interessenabwägung die Standortgebundenheit belegen und keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt wird. Wirtschaftliche Vorteile allein rechtfertigen die Ausnahmebewilligung nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.