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Abs. 2 der Übergangsbestimmungen zur GSchV

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Entscheide zu Abs. 2 der Übergangsbestimmungen zur GSchV

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  1. BGer 1C_178/202103.03.2022 · AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Steinkorbmauer im Gewässerraum kann verweigert und deren Rückbau angeordnet werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutz, Gewässerunterhalt) betroffen sind und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.