Bestimmung · 1 Entscheid

aArt. 93 Abs. 2 BauV

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Entscheide zu aArt. 93 Abs. 2 BauV

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  1. VGer BE 100 2019 4107.04.2020 · AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer ist auf die objektive tatsächliche Verwendbarkeit eines Raums abzustellen; eine geringfügige Unterschreitung der gesundheitspolizeilichen Mindestfensterfläche schliesst die Anrechenbarkeit nicht aus, wenn eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse ergibt, dass der Raum für (erweiterte) Wohnzwecke…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.