Bestimmung · 1 Entscheid

aArt. 181 OR

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Entscheide zu aArt. 181 OR

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  1. VGer ZH VB.2021.0068221.05.2026 · AbgewiesenVerwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, strittige zivilrechtliche Vorfragen im Altlastenverfahren zu entscheiden; eine Sistierung ist nur bei besonderer Komplexität angezeigt. Für Altlastenkosten bei Vermögensübertragungen vor dem 1. Juli 2004 gilt die Rechtsnachfolge nach aArt. 181 OR analog.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.