Bestimmung · 2 Entscheide

§ 96 Abs. 2 lit. a PBG

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Entscheide zu § 96 Abs. 2 lit. a PBG

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  1. VGer ZH VB.2018.0026225.10.2018 · AbgewiesenEine Wertstoffsammelstelle gehört nicht zu den im Verkehrsbaulinienbereich zulässigen Bauten und Anlagen; das öffentliche Interesse an der Freihaltung für Fuss- und Velowege überwiegt das Interesse an der Errichtung einer Wertstoffsammelstelle im Baulinienbereich.
  2. VGer ZH VB.2018.0015106.09.2018 · AbgewiesenVerkehrsbaulinien zur Sicherung einer Fuss- und Fahrradverbindung sind verhältnismässig, wenn keine gleich geeignete Alternativvariante besteht; den Gemeindebehörden kommt bei der Planung ein erhebliches prospektiv-technisches Ermessen zu.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.