Entscheide zu § 96 Abs. 2 lit. a PBG
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- VGer ZH VB.2018.00262Eine Wertstoffsammelstelle gehört nicht zu den im Verkehrsbaulinienbereich zulässigen Bauten und Anlagen; das öffentliche Interesse an der Freihaltung für Fuss- und Velowege überwiegt das Interesse an der Errichtung einer Wertstoffsammelstelle im Baulinienbereich.
- VGer ZH VB.2018.00151Verkehrsbaulinien zur Sicherung einer Fuss- und Fahrradverbindung sind verhältnismässig, wenn keine gleich geeignete Alternativvariante besteht; den Gemeindebehörden kommt bei der Planung ein erhebliches prospektiv-technisches Ermessen zu.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.