Bestimmung · 1 Entscheid

§ 95 Abs. 4 BauG (SAR 713.100)

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Entscheide zu § 95 Abs. 4 BauG (SAR 713.100)

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  1. VGer AG WBE.2023.2919.04.2023 · NichteintretenEinwendungen gegen ein Strassenbauprojekt müssen zwingend innerhalb der öffentlichen Auflagefrist eingereicht werden; verspätete Einwendungen sind unbeachtlich. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die sich nicht mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Nichteintretetsenentscheids auseinandersetzt, erfüllt die Begründungsanforderungen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.