Bestimmung · 1 Entscheid

§ 9 VGV

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Entscheide zu § 9 VGV

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  1. VGer TG TVR-2018-1616.10.2007 · AbgewiesenDie ordentliche Gebührenobergrenze nach § 9 VGV gilt pro Einzelverfahren; werden mehrere separat erhobene Rekurse vereinigt, darf die entscheidende Instanz bei der Festlegung der Verfahrensgebühr diese Obergrenze überschreiten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.