Bestimmung · 1 Entscheid

§ 9 ABV

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Entscheide zu § 9 ABV

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  1. VGer ZH VB.2020.0031917.09.2020 · GutgeheissenWird bei einem bestehenden nicht-konformen Gebäude ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken umgebaut und dadurch ein Vollgeschoss ersetzt, so gilt dieses Dachgeschoss für die Ausnützungsberechnung als Vollgeschoss (§ 9 ABV); eine Überschreitung der maximal zulässigen Ausnützungsziffer führt zu einer neuen Abweichung von den Bauvorschriften…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.