Bestimmung · 2 Entscheide

§ 9 Abs. 2 lit. a ABauV

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Entscheide zu § 9 Abs. 2 lit. a ABauV

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  1. VGer AG WBE.2023.10716.06.2023 · AbgewiesenEin Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a Ziff. 5 BauV, wenn er auf einer ganzen Seite von Ecke zu Ecke offen ist; ein 15 cm breiter Spalt genügt dieser Mindestanforderung nicht. Die Gemeinde darf in einem solchen Fall ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführen, wenn das…
  2. VGer AG WBE.2023.10816.06.2023 · AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Sitzplatzverglasung (Wintergarten) ist baubewilligungspflichtig und ausnützungsrelevant; die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) schützt solche Bauten nicht vor einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren. Ein Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.