Bestimmung · 1 Entscheid

§ 8b WRFG

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Entscheide zu § 8b WRFG

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  1. AppGer BS VD.2024.10719.06.2025 · Teilweise gutgeheissenDer Verweis in § 7 Abs. 4 WRFG auf die §§ 8a bis 8e WRFG begründet keine zusätzlichen ökologischen oder wohnschutzbezogenen Voraussetzungen für die Erteilung einer Abbruchbewilligung, sondern regelt ausschliesslich die Festlegung der zulässigen Mietzinsaufschläge für den Ersatzwohnraum.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.