Bestimmung · 1 Entscheid

§ 88 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu § 88 Abs. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2018.0037429.11.2018 · AbgewiesenZum Inhalt eines Gestaltungsplans darf grundsätzlich alles erhoben werden, was auch zum zulässigen Inhalt einer Rahmennutzungsordnung gehört; die Aufteilung von Gestaltungsplanbereichen ist nicht willkürlich, wenn sie sachlichen Kriterien folgt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.