Bestimmung · 1 Entscheid

§ 86 Abs. 4 EGZGB (SRL Nr. 200)

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Entscheide zu § 86 Abs. 4 EGZGB (SRL Nr. 200)

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  1. KGer LU 7H 17 9526.11.2018 · NichteintretenEin Nachbar in rund 70 m Distanz zum Bauvorhaben (Treppenlift) fehlt die Beschwerdelegitimation, wenn er wegen der Topographie, dazwischenliegenden Bauten und Bepflanzung keinen Sichtkontakt zum Projekt hat und keine relevanten Lärmimmissionen zu erwarten sind; blosse allgemeine oder nachbarschaftliche Interessen Dritter genügen nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.