Entscheide zu § 84 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0127/2023Die BZO-Einführung einer Gestaltungsplanpflicht (§ 48 Abs. 3 PBG) setzt ein «wesentliches öffentliches Interesse» voraus; dieses Kriterium ist nicht erfüllt und die Planmassnahme verstösst gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn sich die städtebauliche Ausgangslage auf dem betroffenen Areal nicht erheblich…
- VGer ZH VB.2019.00681Die Einführung einer Gestaltungsplanpflicht nach § 48 Abs. 3 PBG setzt ein qualifiziertes öffentliches Interesse voraus, liegt aber im erheblichen Entscheidungsspielraum der Gemeinde; die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie, wenn sie die von der Gemeinde dargelegten Interessen an der Sicherung von Feinerschliessungsflächen und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.