Bestimmung · 1 Entscheid

§83 BNO

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Entscheide zu §83 BNO

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  1. VGer AG WBE.2018.16024.10.2018 · GutgeheissenIm Anwendungsbereich der Altstadtzonen fehlt es an einer klaren gesetzlichen Grundlage, die es der Stadtbehörde erlaubt, bei inneren Umbauten von Gebäuden Bauvorgaben anzuordnen; dieser erweiterte Schutzumfang besteht nur für kommunale Baudenkmäler nach §39 BNO. Schutzvorschriften, die in die Eigentumsgarantie eingreifen, bedürfen einer…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.