Entscheide zu § 83 Abs. 1 VRPG
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- VGer AG WBE.2024.231, WBE.2024.307Ein Anspruch auf Wiedererwägung eines rechtskräftigen Bauentscheids besteht nur, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben oder neue erhebliche Tatsachen vorliegen; geänderte finanzielle Interessen der Bauherrschaft an der Wiederherstellung begründen keinen solchen Anspruch, zumal höhere Umbaukosten nicht zur…
- VGer AG WBE.2024.299Wer weiss, dass er eine behördliche Wiederherstellungspflicht nicht erfüllt hat, muss nach Treu und Glauben mit der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens rechnen und ist verpflichtet, für eine ordnungsgemässe Zustellung behördlicher Akte erreichbar zu sein; wird die eingeschriebene Sendung nicht abgeholt, gilt sie nach Ablauf der…
- VGer AG WBE.2024.364Ein Vollstreckungsentscheid, der die in einer rechtskräftigen Baubewilligung erlaubte LKW-Anlieferung generell verbietet, geht über den zu vollstreckenden Sachentscheid hinaus und stellt einen unzulässigen teilweisen Widerruf der Baubewilligung dar; ein solcher materieller Sachentscheid darf nicht im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens…
- VGer AG WBE.2023.401Im Vollstreckungsverfahren kann auf den rechtskräftigen Sachentscheid inhaltlich nicht mehr zurückgekommen werden; die Prüfungsbefugnis beschränkt sich darauf, ob ein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt und ob die Vollstreckungsverfügung dessen Grenzen einhält. Eine Vollstreckungsverfügung, die auch Anlagen umfasst, die nicht…
- VGer AG WBE.2024.26Ein Entscheid des Gemeinderats über die nachträgliche Bewilligung von abweichend ausgeführten Bauarbeiten ist ein Sachentscheid im Sinne von § 159 Abs. 1 BauG und ist zunächst beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) anzufechten; eine direkte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ist unzulässig, auch wenn die Rechtsmittelbelehrung…
- VGer AG WBE.2022.235Im Vollstreckungsverfahren kann die Rechtmässigkeit der zugrundeliegenden Sachverfügung nicht mehr in Frage gestellt werden; insbesondere begründet ein nachträgliches Baugesuch keinen Anspruch auf Wiedererwägung und hindert die Vollstreckung nicht. Läuft die im Vollstreckungsentscheid angesetzte Frist während des Rechtsmittelverfahrens…
- VGer AG WBE.2023.42Eine Beschwerde gegen einen Vollstreckungsentscheid (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Nutzungsverbot) unterliegt der 10-tägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 Abs. 1 VRPG; eine erst nach 30 Tagen eingereichte Beschwerde ist offensichtlich verspätet, weshalb nicht darauf einzutreten ist.
- VGer AG WBE.2023.11Auf eine Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführenden den gerichtlich angesetzten Kostenvorschuss auch nach Nachfristansetzung nicht bezahlen (§ 30 Abs. 2 VRPG). Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligten Bauten setzt einen vorgängigen Sachentscheid voraus,…
- VGer AG WBE.2022.406Im Vollstreckungsverfahren wird die zugrundeliegende Sachverfügung nicht mehr materiell beurteilt; Einwände zur Rechtmässigkeit der zurückzubauenden Bauten oder zum Vertrauensschutz sind unbeachtlich. Richtet sich die Vollstreckungsmassnahme gegen den Adressaten des Sachentscheids, ist dies korrekt, auch wenn Dritte (hier: eine AG,…
- VGer AG WBE.2022.227Die Anordnung einer Ersatzvornahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Verpflichtete trotz rechtskräftigem Sachentscheid und Vollstreckungsandrohung über Jahre untätig bleibt und für die Verzögerungen keine stichhaltigen Gründe vorgebracht werden. Ein behaupteter Arbeitsfortschritt nach…
- VGer AG WBE.2022.87Im Vollstreckungsverfahren wird die der Vollstreckung zugrundeliegende Sachverfügung nicht neu beurteilt; eine Nachfrist von 30 Tagen für den Rückbau eines ohne Baubewilligung eingebauten Fensters ist verhältnismässig, wenn die Pflicht bereits seit über einem Jahr rechtskräftig feststeht.
- VGer AG WBE.2022.118Im Vollstreckungsverfahren wird die dem Vollzug zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr materiell überprüft; zulässig ist nur die Rüge, die Vollstreckung gehe über die vollstreckbare Anordnung hinaus oder sei unverhältnismässig. Wer seit zehn Jahren um seine Rückbaupflicht weiss, zwei bewilligte Ersatzprojekte nicht…
- VGer AG WBE.2022.25Im Beschwerdeverfahren gegen einen Vollstreckungsentscheid kann die zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr inhaltlich angefochten werden; das Gericht prüft ausschliesslich, ob die Vollstreckungsmassnahme formell genügt und den Rahmen der zu vollstreckenden Anordnung einhält.
- VGer AG WBE.2022.22Eine Ersatzvornahme zur Erzwingung der Einreichung eines Baugesuchs ist unzulässig, wenn das nachträgliche Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und kein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt. Die Vollstreckung setzt einen rechtskräftigen Sachentscheid voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.