Entscheide zu § 81 VRPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer AG WBE.2022.159Im Vollstreckungsverfahren prüft das Verwaltungsgericht einzig, ob eine rechtsgültige Sachverfügung vorliegt und der Vollstreckungsentscheid deren Grenzen einhält; inhaltliche Rügen gegen die Sachverfügung sind nicht mehr zulässig. Die Korrektur falscher Parzellennummern in einer Vollstreckungsverfügung ist eine zulässige Berichtigung…
- VGer AG WBE.2022.22Eine Ersatzvornahme zur Erzwingung der Einreichung eines Baugesuchs ist unzulässig, wenn das nachträgliche Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und kein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt. Die Vollstreckung setzt einen rechtskräftigen Sachentscheid voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.