Entscheide zu § 80 VRPG
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- VGer AG WBE.2025.263Die Anordnung der Ersatzvornahme für den Teilrückbau eines ohne Bewilligung erstellten, grenzabstandsverletzenden Garagenvordachs ist verhältnismässig, wenn die Pflichtigen trotz dreimaliger Fristansetzung der Rückbauforderung nicht nachgekommen sind; die Kostenauflage darf keine pönalen Elemente enthalten, muss aber alle für die…
- VGer AG WBE.2022.235Im Vollstreckungsverfahren kann die Rechtmässigkeit der zugrundeliegenden Sachverfügung nicht mehr in Frage gestellt werden; insbesondere begründet ein nachträgliches Baugesuch keinen Anspruch auf Wiedererwägung und hindert die Vollstreckung nicht. Läuft die im Vollstreckungsentscheid angesetzte Frist während des Rechtsmittelverfahrens…
- VGer AG WBE.2023.42Eine Beschwerde gegen einen Vollstreckungsentscheid (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Nutzungsverbot) unterliegt der 10-tägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 Abs. 1 VRPG; eine erst nach 30 Tagen eingereichte Beschwerde ist offensichtlich verspätet, weshalb nicht darauf einzutreten ist.
- VGer AG WBE.2022.406Im Vollstreckungsverfahren wird die zugrundeliegende Sachverfügung nicht mehr materiell beurteilt; Einwände zur Rechtmässigkeit der zurückzubauenden Bauten oder zum Vertrauensschutz sind unbeachtlich. Richtet sich die Vollstreckungsmassnahme gegen den Adressaten des Sachentscheids, ist dies korrekt, auch wenn Dritte (hier: eine AG,…
- VGer AG WBE.2022.227Die Anordnung einer Ersatzvornahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Verpflichtete trotz rechtskräftigem Sachentscheid und Vollstreckungsandrohung über Jahre untätig bleibt und für die Verzögerungen keine stichhaltigen Gründe vorgebracht werden. Ein behaupteter Arbeitsfortschritt nach…
- VGer AG WBE.2022.159Im Vollstreckungsverfahren prüft das Verwaltungsgericht einzig, ob eine rechtsgültige Sachverfügung vorliegt und der Vollstreckungsentscheid deren Grenzen einhält; inhaltliche Rügen gegen die Sachverfügung sind nicht mehr zulässig. Die Korrektur falscher Parzellennummern in einer Vollstreckungsverfügung ist eine zulässige Berichtigung…
- VGer AG WBE.2022.118Im Vollstreckungsverfahren wird die dem Vollzug zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr materiell überprüft; zulässig ist nur die Rüge, die Vollstreckung gehe über die vollstreckbare Anordnung hinaus oder sei unverhältnismässig. Wer seit zehn Jahren um seine Rückbaupflicht weiss, zwei bewilligte Ersatzprojekte nicht…
- VGer AG WBE.2022.25Im Beschwerdeverfahren gegen einen Vollstreckungsentscheid kann die zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr inhaltlich angefochten werden; das Gericht prüft ausschliesslich, ob die Vollstreckungsmassnahme formell genügt und den Rahmen der zu vollstreckenden Anordnung einhält.
- VGer AG WBE.2022.22Eine Ersatzvornahme zur Erzwingung der Einreichung eines Baugesuchs ist unzulässig, wenn das nachträgliche Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und kein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt. Die Vollstreckung setzt einen rechtskräftigen Sachentscheid voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.