Entscheide zu §§ 80, 81 VRPG
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- VGer AG WBE.2023.401Im Vollstreckungsverfahren kann auf den rechtskräftigen Sachentscheid inhaltlich nicht mehr zurückgekommen werden; die Prüfungsbefugnis beschränkt sich darauf, ob ein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt und ob die Vollstreckungsverfügung dessen Grenzen einhält. Eine Vollstreckungsverfügung, die auch Anlagen umfasst, die nicht…
- VGer AG WBE.2022.87Im Vollstreckungsverfahren wird die der Vollstreckung zugrundeliegende Sachverfügung nicht neu beurteilt; eine Nachfrist von 30 Tagen für den Rückbau eines ohne Baubewilligung eingebauten Fensters ist verhältnismässig, wenn die Pflicht bereits seit über einem Jahr rechtskräftig feststeht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.