Entscheide zu § 8 VRPG (SG 270.100)
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- AppGer BS VD.2020.129In der Stadt- und Dorfbildschonzone gemäss § 38 BPG schützt die Schonzone den historischen und künstlerischen Charakter des gesamten Ensembles; eine konzeptionell geschaffene Öffnung in einer Blockrandbebauung darf nicht durch einen Neubau geschlossen werden, wenn dadurch Baukubus und Massstäblichkeit des Ensembles verletzt werden. Die…
- AppGer BS VD.2017.55Rügen, die im Einspracheverfahren gegen einen Bebauungsplan hätten geltend gemacht werden können, sind im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren verwirkt. Der rechtskräftige Bebauungsplan geht als Sondernutzungsplan gemäss § 101 BPG den allgemeinen Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung vor.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.