Bestimmung · 1 Entscheid

§ 8 Richtlinien Kommission für Denkmalsubventionen SG 497.150

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Entscheide zu § 8 Richtlinien Kommission für Denkmalsubventionen SG 497.150

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  1. AppGer BS VD.2016.19530.08.2016 · AbgewiesenEin Subventionsgesuch für Denkmalschutzarbeiten, das erst nach Beginn der Bauausführung gestellt wird, ist unzulässig; der Anspruch auf eine Denkmalsubvention ist verwirkt, weil die Subvention ihrer Anreiz- und Verhaltenslenkungsfunktion nicht mehr gerecht werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.