Bestimmung · 2 Entscheide

§ 8 Abs. 2 WRFG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 8 Abs. 2 WRFG

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  1. AppGer BS VD.2025.6912.12.2025 · AbgewiesenDas Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist befugt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum einen Vor-Ort-Besichtigungstermin anzuordnen. Eine sexgewerbliche Nutzung, die gegenüber dem Wohnen dominiert, ist baurechtlich gleich zu behandeln wie andere bewilligungspflichtige gewerbliche…
  2. AppGer BS VD.2017.19306.12.2018 · GutgeheissenDie gewerbliche Nutzung von Wohnungen für das Sexgewerbe im Geltungsbereich eines Wohnanteilplans bedarf einer Umnutzungsbewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz; diese kann weder gestützt auf fehlende Eignung als Wohnraum noch auf die Generalklausel erteilt werden, wenn die Wohnungen objektiv bewohnbar sind und die Eigentümerin die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.