Entscheide zu § 8 Abs. 2 WRFG
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- AppGer BS VD.2025.69Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist befugt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum einen Vor-Ort-Besichtigungstermin anzuordnen. Eine sexgewerbliche Nutzung, die gegenüber dem Wohnen dominiert, ist baurechtlich gleich zu behandeln wie andere bewilligungspflichtige gewerbliche…
- AppGer BS VD.2017.193Die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für das Sexgewerbe im Geltungsbereich eines Wohnanteilplans bedarf einer Umnutzungsbewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz; diese kann weder gestützt auf fehlende Eignung als Wohnraum noch auf die Generalklausel erteilt werden, wenn die Wohnungen objektiv bewohnbar sind und die Eigentümerin die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.