Bestimmung · 1 Entscheid

§8 Abs. 2 lit. b SubmD

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Entscheide zu §8 Abs. 2 lit. b SubmD

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  1. VGer AG WBE.2018.41603.12.2018 · GutgeheissenDie Wahl einer nicht den Vorschriften entsprechenden Verfahrensart im Submissionsrecht stellt einen derart schwerwiegenden Rechtsmangel dar, dass er von Amtes wegen zu berücksichtigen ist und zur Aufhebung des Zuschlags führt, selbst wenn er nicht gerügt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.