Entscheide zu § 8 Abs. 1 WRFG
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- AppGer BS VD.2025.69Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist befugt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum einen Vor-Ort-Besichtigungstermin anzuordnen. Eine sexgewerbliche Nutzung, die gegenüber dem Wohnen dominiert, ist baurechtlich gleich zu behandeln wie andere bewilligungspflichtige gewerbliche…
- AppGer BS VD.2021.81Wird ein Rekurs gegen die Verweigerung einer Baubewilligung für die Umnutzung von Wohnungen zu einem Sexbetrieb nach Auszug der Rekurrentin gegenstandslos, trägt diese die Verfahrenskosten, wenn der Rekurs bei summarischer Prüfung mutmasslich abgewiesen worden wäre, da eine zweckentfremdende Umnutzung von Wohnraum nach dem…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.