Entscheide zu § 74 BPG
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- AppGer BS VD.2019.125Ein unterirdisches Quartierparking in einer Grünanlagenzone ist gemäss § 40b Abs. 2 lit. a BPG bewilligungsfähig, wenn ein nachgewiesener Parkierdruck für Anwohnerinnen und Anwohner besteht, das Vorhaben primär diesen zugute kommt und die oberirdische Nutzung der Grünanlage nicht beeinträchtigt wird; das öffentliche Interesse an der…
- AppGer BS VD.2017.101Die kantonale Parkplatzverordnung erfasst alle auf einer Bauparzelle zu erstellenden Parkplätze unabhängig davon, ob sie einer bestimmten anderen Nutzung zugewiesen sind oder als eigenständige Hauptnutzung betrieben werden sollen; die Höchstzahlregelung nach § 74 BPG bildet eine hinreichende gesetzliche Grundlage zur Einschränkung der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.