Entscheide zu § 71a Abs. 1 lit. b nPBG
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- VGer ZG V 2024 111Bauliche Veränderungen innerhalb einer Arealbebauung — konkret ein Swimmingpool, ein Gartenpavillon und eine Gartenumgestaltung — stellen nur dann eine wesentliche Änderung dar, wenn sie in die prägenden Elemente des genehmigten Gesamtkonzepts eingreifen; fehlt ein verbindliches Konzept zur Umgebungsgestaltung, sind solche Massnahmen…
- VGer ZG V 2023 67Die Baubewilligung für ein Umbau- und Nutzungsänderungsvorhaben in der Altstadtzone (ISOS) ist rechtmässig, wenn die Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG erfüllt ist und keine unzulässige Vorbefassung der Denkmalpflege vorliegt. Eine Parteientschädigung zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist nur unter besonderen…
- VGer ZG V 2023 68Die Baubewilligung für einen Neubau (Haus F) in der Altstadtzone von Zug ist rechtmässig, da die Vorinstanzen das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG nicht verletzt haben und die systembedingte Vorbefassung der Denkmalpflege keine unzulässige Befangenheit darstellt. Die Parteientschädigung zugunsten der Bauherrin (Korporation Zug) ist…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.