Bestimmung · 3 Entscheide

§ 71 Abs. 2 PBG

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Entscheide zu § 71 Abs. 2 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0054828.08.2025 · AbgewiesenBei der Überprüfung von Einordnungs- und Gestaltungsentscheiden der Baubehörde übt das Verwaltungsgericht lediglich Rechtskontrolle aus; das blosse Entgegenhalten eines abweichenden ästhetischen Empfindens begründet keine Rechtswidrigkeit des Einordnungsentscheids.
  2. VGer ZH VB.2023.0035515.08.2024 · AbgewiesenNachbarn erlangen durch ein Zustellbegehren keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren; Parteirechte entstehen erst im Rekursverfahren. Bei Arealüberbauungen genügt eine Umgebungsgestaltung, die eine befriedigende Gesamtwirkung in der baulichen und landschaftlichen Umgebung erzielt.
  3. VGer ZH VB.2018.0038013.06.2019 · AbgewiesenBei Arealüberbauungen stellt § 71 PBG besondere Gestaltungs- und Einordnungsanforderungen als Gegengewicht zu den Privilegierungen nach § 72 PBG; das Verwaltungsgericht verfügt dabei nur über Rechtskontrolle, nicht über Angemessenheitskontrolle.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.