Entscheide zu § 71 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00548Bei der Überprüfung von Einordnungs- und Gestaltungsentscheiden der Baubehörde übt das Verwaltungsgericht lediglich Rechtskontrolle aus; das blosse Entgegenhalten eines abweichenden ästhetischen Empfindens begründet keine Rechtswidrigkeit des Einordnungsentscheids.
- VGer ZH VB.2023.00355Nachbarn erlangen durch ein Zustellbegehren keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren; Parteirechte entstehen erst im Rekursverfahren. Bei Arealüberbauungen genügt eine Umgebungsgestaltung, die eine befriedigende Gesamtwirkung in der baulichen und landschaftlichen Umgebung erzielt.
- VGer ZH VB.2018.00380Bei Arealüberbauungen stellt § 71 PBG besondere Gestaltungs- und Einordnungsanforderungen als Gegengewicht zu den Privilegierungen nach § 72 PBG; das Verwaltungsgericht verfügt dabei nur über Rechtskontrolle, nicht über Angemessenheitskontrolle.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.