Entscheide zu § 7 VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00355Nachbarn erlangen durch ein Zustellbegehren keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren; Parteirechte entstehen erst im Rekursverfahren. Bei Arealüberbauungen genügt eine Umgebungsgestaltung, die eine befriedigende Gesamtwirkung in der baulichen und landschaftlichen Umgebung erzielt.
- VGer ZH VB.2023.00115Im Rahmen eines Submissionsverfahrens darf die Vergabebehörde nach Rückweisung keine bei der ersten Abfrage erhaltene Referenzauskunft unberücksichtigt lassen und eine ausgebliebene zweite Auskunft für dieselbe Referenz nicht zum Nachteil der Anbieterin bewerten; bereits bekannte Sachverhalte sind bei der Neubewertung zu berücksichtigen.
- VGer ZH VB.2021.00280Im Quartierplanverfahren können über die gesetzlich vorgesehenen zwei Grundeigentümerversammlungen hinaus weitere Versammlungen durchgeführt werden, wenn eine Einigung nicht ausgeschlossen ist; die für die zweite Versammlung geltenden Vorschriften über Teilnahmerechte und rechtliches Gehör gelten auch für weitere Versammlungen.…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--27-28-2021-vom-10--maerz-2021Eine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone mit erhöhter Ausnützungsziffer ist aufzuheben, wenn das Projekt die kommunalen Gestaltungsanforderungen für überdurchschnittliche Verdichtung nicht erfüllt und die Baubehörde die nach § 238 Abs. 2 PBG gebotene besondere Rücksichtnahme auf benachbarte Inventarobjekte nicht…
- VGer ZH VB.2020.00269Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet die Behörde, alle rechtserheblichen Rügen zu prüfen; eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Baurekursgericht die Rüge der mangelnden Raumhöhe bei einer Dachgeschossumnutzung zu Wohnzwecken ohne erkennbare Begründung übergeht.
- VGer ZH VB.2019.00659Die Aufforderung der Baudirektion, Unterlagen für die Prüfung der Bewilligung eines Kunstrasenplatzes in der Erholungszone einzureichen, stellt einen Zwischenentscheid dar, der mangels nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig anfechtbar ist.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-zwischenentscheid-vom-27-02-2020-r2-2019-00072Im Rahmen eines Rekursverfahrens gegen einen privaten Gestaltungsplan kann die Rekursinstanz eine Aussteckung des Richtprojekts anordnen (§ 7 VRG), um die tatsächlichen räumlichen Folgen des Vorhabens zu verdeutlichen; der Antrag auf Kostentragung durch die Rekursinstanz für die Aussteckung ist abzuweisen.
- VGer ZH VB.2019.00037Wer ein Rechtsmittel betreffend vorsorgliche Massnahmen ergreift, muss ein aktuelles Interesse an deren Aufhebung haben; mit der freiwilligen Erfüllung (Beseitigung) entfällt dieses Interesse. Die Kostenfolgen des vorinstanzlichen Entscheids können auch nach Wegfall des aktuellen Interesses auf Billigkeit überprüft werden.
- VGer ZH VB.2017.00733Eine nach Beschwerdeerhebung bekannt gewordene geplante Verschiebung eines Denkmalschutzobjekts unmittelbar an die streitbetroffene Parzelle ist als echtes Novum nach der Untersuchungsmaxime zu berücksichtigen, wenn sie den Einordnungsmassstab nach § 238 Abs. 2 PBG wesentlich beeinflusst.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0011/2018Eine Baubewilligung für eine Lärmschutzhalle über einem Logistikumschlagplatz ist aufzuheben und zurückzuweisen, wenn die lärmrechtliche Sachverhaltsermittlung ungenügend ist und nicht verlässlich nachgewiesen werden kann, dass nach der Umsetzung der Massnahme die Planungswerte an den betroffenen Wohnliegenschaften eingehalten werden.
- VGer ZH VB.2014.00074Bauten oder Teile davon, die polizeiwidrig sind, müssen grundsätzlich abgebrochen werden; das Verhältnismässigkeitsprinzip kann nicht zulasten des öffentlichen und nachbarlichen Interesses dadurch ausgehebelt werden, dass der Bauherr durch rechtswidriges Verhalten bereits umfangreiche Investitionen getätigt hat.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.