Bestimmung · 1 Entscheid

§ 7 GemeindeG

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Entscheide zu § 7 GemeindeG

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  1. VGer ZH VB.2016.0064711.01.2017 · Teilweise gutgeheissenDie Dringlicherklärung eines Ausgabenbeschlusses durch die Delegiertenversammlung eines Zweckverbands setzt dieselben materiellen und zeitlichen Voraussetzungen voraus wie auf kommunaler Ebene; eine Dringlicherklärung ist unzulässig, wenn mit dem Bau bis zum Ausgang einer Urnenabstimmung hätte zugewartet werden können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.