Entscheide zu § 7 BNO
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer AG WBE.2023.298Eine Arealüberbauung in der Dorfzone mit teilweise dreigeschossigen Gebäuden, abweichenden Firstrichtungen und Holzfassaden ist bewilligungsfähig, wenn ein schlüssiges Fachgutachten die gute Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild bestätigt und der Zonenzweck (Erhaltung und Entwicklung des typischen Dorfkerncharakters) nicht…
- VGer AG WBE.2023.210Zwölf einzeln vermietete Zimmer ohne eigene Kochgelegenheit und ohne für Wohnungen charakteristische Gemeinschaftsbereiche gelten gemäss den interkantonalen Brandschutzvorschriften als separate Wohnungen (Ziffer 3.7.3 Abs. 2 Brandschutzrichtlinie 15-15) und sind als einzelne Brandabschnitte zu erstellen; eine einzige Untergeschossküche…
- VGer AG WBE.2021.362Bei Arealüberbauungen an Hanglagen sind Gesamthöhe und Fassadenhöhe nach den Definitionen der IVHB und BauV zu messen; Abgrabungen des massgebenden Terrains gemäss der kommunalen BNO reduzieren die zulässige Höhe und führen bei Überschreitung zur Verweigerung der Baubewilligung.
- VGer AG WBE.2015.179Auch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben (Baubewilligung) sind die Schutzanliegen eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen; die blosse Einhaltung der quantitativen Grundmasse entbindet nicht von dieser Abwägungspflicht. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des national…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.