Entscheide zu § 7 Abs. 1 BVV
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- BRG ZH BRGE I Nrn. 0037-0040/2023Bauvorhaben an der Grenze zwischen Bau- und Nichtbauzone müssen nicht generell einen Zonenabstand einhalten, sondern sind im Einzelfall wirkungsbezogen zu prüfen. Bei fehlenden oder unbedeutenden Auswirkungen auf die Nachbarzone genügt die Konformität mit der eigenen Zone.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0049/2017Eine im Zonenplan als weisse Fläche dargestellte Parzelle, die vollständig von Bauzonen umgeben und bereits baulich genutzt ist, gilt als innerhalb der Bauzonen liegend; mangels bewusstem Planungsverzichts der Gemeinde erübrigt sich eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.