Bestimmung · 1 Entscheid

§ 69 aPBG

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Entscheide zu § 69 aPBG

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  1. VGer ZG V 2021 8820.03.2023 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei rechtswidrigen Wohnnutzungen in einer Wohn- und Arbeitszone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Ordnung die privaten Interessen des Bauherrn überwiegt, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Geringfügigkeit der Abweichung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.