Bestimmung · 6 Entscheide

§ 67 BauG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 67 BauG

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  1. VGer AG WBE.2025.23210.07.2026 · AbgewiesenEin geplanter Lärmschutzwall (Höhe 4.90 m, Länge ca. 150 m) ist in der Grünzone nicht zonenkonform, wenn er weder dem Orts- und Landschaftsbild noch der Siedlungsdurchgrünung dient, sondern ausschliesslich dem Lärmschutz eines benachbarten Betriebs. Eine Ausnahmebewilligung scheitert mangels ausserordentlicher Verhältnisse, wenn…
  2. VGer AG WBE.2025.30126.11.2025 · AbgewiesenDie Planungsziele und -grundsätze des verdichteten Bauens und der haushälterischen Bodennutzung gemäss Art. 1 und 3 RPG richten sich an Gemeinden und Planungsbehörden und verleihen Privaten keinen direkten Anspruch auf eine von der Bauzonenordnung abweichende Nutzung. Eine Ausnahmebewilligung nach § 67 BauG setzt kumulativ eine…
  3. VGer AG WBE.2022.38415.05.2025 · AbgewiesenEine rechtsfehlerhaft erteilte Baubewilligung für Abstellplätze, die den Strassenabstand verletzen und eine Sichtzone beeinträchtigen, ist nach § 37 Abs. 1 VRPG widerrufbar, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit das private Interesse der Eigentümer am Vertrauensschutz und an der Bestandsgarantie überwiegt.
  4. VGer AG WBE.2021.41221.11.2022 · AbgewiesenBei einer steilen Hanglage entlang einer Bahnlinie können ausserordentliche Verhältnisse im Sinne von § 67 BauG bejaht werden, wenn die zu erstellende Stützkonstruktion nicht nur dem privaten Bauvorhaben, sondern gleichzeitig als erster Realisierungsschritt dem öffentlichen Interesse am Ausbau einer Bahnhaltestelle (gemäss…
  5. VGer AG WBE.2021.42622.09.2022 · GutgeheissenEine Photovoltaikanlage auf einer Garage, die ihrerseits gestützt auf eine Ausnahmebewilligung (§ 67 BauG) unter Unterschreitung des gesetzlichen Grenzabstands errichtet wurde, kann weder über die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) noch über eine neue Ausnahmebewilligung (§ 67 BauG) genehmigt werden, wenn der erforderliche…
  6. VGer AG WBE.2018.33003.12.2018 · GutgeheissenGrenzabstandsvorschriften im Kanton Aargau gelten gemäss §§47 und 51 BauG nicht nur für Bauten (Gebäude), sondern gleichermassen für Anlagen. Das Grenzabstandsprivilegium nach §18 Abs.2 ABauV und §19 Abs.2 BauV ist aus Rechtsgleichheitsgründen auf Anlagen auszudehnen, welche die darin vorgesehenen Masse einhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.