Bestimmung · 1 Entscheid

§ 65 Abs. 1 BauG AG

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Entscheide zu § 65 Abs. 1 BauG AG

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  1. VGer AG WBE.2024.42503.07.2025 · AbgewiesenEine Baubewilligung verliert nach § 65 Abs. 1 BauG (AG) ihre Gültigkeit, wenn nicht innert zwei Jahren seit Rechtskraft mit den Bauarbeiten begonnen wird; diese Verwirkungsfrist läuft unabhängig vom Grund der Verzögerung. Baubewilligungsfreie Innenabbrucharbeiten (Herausreissen von Küchen- und Badinstallationen, Rückbau von…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.