Entscheide zu § 64bis KBV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SO VWBES.2022.219Eine kommunale Vorschrift, die Fremdreklamen entlang der Hauptachsen und in Kernzonen in der ersten Bautiefe (mindestens 30 m ab Strassenrand) untersagt, ist mit dem kantonalen Recht vereinbar und verletzt die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) nicht, da sie Fremdreklamen nicht generell auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet.
- VGer SO VWBES.2021.338Reklamen in der Kernzone Ortsbild bedürfen einer ordnungsgemässen Baubewilligung, die den Beizug des Ortsbildinventars sowie die Anhörung der kantonalen Denkmalpflege und des Kreisbauamts voraussetzt. Eine nachträglich angebrachte, vom bewilligten Sujet wesentlich abweichende Reklame gilt nicht als bewilligt, selbst wenn Format und Lage…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.