Entscheide zu § 64 Abs. 1 StG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH SB.2025.00070Ermessensveranlagungen können nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StG bzw. Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; wer seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und den geltend gemachten geschäftsmässigen Aufwand nicht rechtsgenüglich nachweist, kann die Ermessenseinschätzung nicht erfolgreich anfechten.
- VGer ZH SB.2024.00141Wer den Abzug von Personalaufwand als geschäftsmässig begründet geltend macht, trägt die Beweislast; fehlen jegliche Belege für eine tatsächliche Arbeitstätigkeit trotz Auflage und Mahnung, ist die Aufrechnung rechtmässig. Ändert das Steueramt seine Begründung für eine Aufrechnung erst nach Erlass der Auflage, ohne dazu Untersuchungen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.