Bestimmung · 5 Entscheide

§ 61 Abs. 3 BauV

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 61 Abs. 3 BauV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2025.37719.08.2026 · NichteintretenEine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die praktisch vollständig aus wortwörtlichen Wiederholungen von Vorbringen aus vorinstanzlichen Rechtsschriften besteht, genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 43 Abs. 2 VRPG nicht; auf sie ist nicht einzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer durch einen Anwalt…
  2. VGer AG WBE.2024.13706.01.2025 · AbgewiesenLiegt zum Vorhandensein und Verlauf unzulässiger Sickerleitungen ein hochstrittiger Sachverhalt vor, ist eine Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsermittlung durch die erstinstanzliche Behörde korrekt; weitere Vorbringen, die ausserhalb des so definierten Streitgegenstands liegen, sind unbeachtlich. Wiederholte, unbewiesene…
  3. VGer AG WBE.2023.25922.01.2024 · RückweisungEin Nichteintretensentscheid auf eine Ausstandsbeschwerde ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die beanstandeten Ausstandsbegehren auf konkrete laufende Baubewilligungsverfahren beziehen; die Sache ist zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen.
  4. VGer AG WBE.2021.46428.03.2022 · AbgewiesenVSS-Normen für Parkierungsanlagen sind als Richtlinien nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Ein Längsparkfeld kann bewilligt werden, auch wenn die normierte Fahrgassenbreite von 3.30 m nicht erreicht wird, sofern Vorwärtseinparken möglich ist und keine ernsthaften praktischen…
  5. VGer AG WBE.2020.31010.02.2021 · GutgeheissenEine Ausstandspflichtverletzung, die in mehrfacher Hinsicht klar und offenkundig ist, kann nicht geheilt werden; der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache zur formell korrekten Behandlung des Ausstandsbegehrens zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.