Entscheide zu § 61 Abs. 3 BauV
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- VGer AG WBE.2025.377Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die praktisch vollständig aus wortwörtlichen Wiederholungen von Vorbringen aus vorinstanzlichen Rechtsschriften besteht, genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 43 Abs. 2 VRPG nicht; auf sie ist nicht einzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer durch einen Anwalt…
- VGer AG WBE.2024.137Liegt zum Vorhandensein und Verlauf unzulässiger Sickerleitungen ein hochstrittiger Sachverhalt vor, ist eine Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsermittlung durch die erstinstanzliche Behörde korrekt; weitere Vorbringen, die ausserhalb des so definierten Streitgegenstands liegen, sind unbeachtlich. Wiederholte, unbewiesene…
- VGer AG WBE.2023.259Ein Nichteintretensentscheid auf eine Ausstandsbeschwerde ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die beanstandeten Ausstandsbegehren auf konkrete laufende Baubewilligungsverfahren beziehen; die Sache ist zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen.
- VGer AG WBE.2021.464VSS-Normen für Parkierungsanlagen sind als Richtlinien nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Ein Längsparkfeld kann bewilligt werden, auch wenn die normierte Fahrgassenbreite von 3.30 m nicht erreicht wird, sofern Vorwärtseinparken möglich ist und keine ernsthaften praktischen…
- VGer AG WBE.2020.310Eine Ausstandspflichtverletzung, die in mehrfacher Hinsicht klar und offenkundig ist, kann nicht geheilt werden; der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache zur formell korrekten Behandlung des Ausstandsbegehrens zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.